Die häufigsten Fehler im Steuerbescheid
Stand: August 2026 · Allgemeine Information, keine Steuerberatung
- Rund 68 % der erledigten Einsprüche waren 2024 ganz oder teilweise erfolgreich (BMF).
- Die meisten Abweichungen stehen schwarz auf weiß in den Erläuterungen des Bescheids.
- Sie haben einen Monat Zeit: Frist berechnen.
1. Gestrichene oder gekürzte Werbungskosten
Der häufigste Fall: erklärte Posten wie die Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten wurden nicht oder nur teilweise berücksichtigt, oft mit dem Hinweis auf fehlende Belege. Die Begründung steht in den Erläuterungen; Belege können im Einspruchsverfahren nachgereicht werden.
2. Gekürzte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
Das Finanzamt setzt weniger Arbeitstage an als erklärt, zum Beispiel pauschal 180 statt 210. Wer seine Tage belegen kann, kann die Differenz geltend machen.
3. Zumutbare Belastung falsch berechnet
Bei außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten) muss der Eigenanteil seit BFH VI R 75/14 stufenweise berechnet werden. Wird er zu hoch angesetzt, sinkt der Abzug.
4. Vergessene Pauschalen und Freibeträge
Behinderten-Pauschbetrag, Ausbildungsfreibetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: fehlt ein beantragter Betrag in den Besteuerungsgrundlagen, lohnt der Vergleich mit der Erklärung.
5. Nicht angerechnete Lohnsteuer oder Vorauszahlungen
Selten, aber teuer: einbehaltene Lohnsteuer oder geleistete Vorauszahlungen fehlen in der Anrechnung. Das ist direkt in der Festsetzung sichtbar.
6. Fehlender Vorläufigkeitsvermerk zu einem Musterverfahren
Läuft zu einer Frage Ihres Bescheids ein Verfahren beim BFH oder BVerfG und fehlt der Vorläufigkeitsvermerk, wird der Punkt ohne Einspruch nach einem Monat bestandskräftig.
So finden Sie die Fehler in Ihrem Bescheid
Vergleichen Sie die Besteuerungsgrundlagen Posten für Posten mit Ihrer Erklärung und lesen Sie die Erläuterungen vollständig. Oder lassen Sie die Software das machen: Bescheid hochladen, kostenloses Scan-Ergebnis ansehen, und nur bei Befund zahlen.