Einspruchsfrist berechnen

Kostenloser Rechner nach § 122, § 355 und § 108 AO (Stand 2026, mit Vier-Tages-Bekanntgabefiktion).

Geben Sie das Datum ein, das oben auf Ihrem Steuerbescheid steht. Der Rechner zeigt, bis wann Ihr Einspruch beim Finanzamt eingegangen sein muss.

So rechnet der Rechner

  • Ein per Post versandter Bescheid gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, seit 2025). Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
  • Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO).
  • Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
Der Rechner berücksichtigt die bundesweiten Feiertage. Landesfeiertage können die tatsächliche Frist nur verlängern, nie verkürzen; die angezeigte Frist ist also die sichere Seite. Angabe ohne Gewähr, keine Steuerberatung.